Helfervereinigungen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind
(§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), können bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 44a Abs. 7 EStG (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung) stellen.
Ein Vordruck für diesen Antrag steht zum Download bereit: "Vordruck".
Der Vordruck ist möglichst bald ausgefüllt an das zuständige Finanzamt zu senden. Auf der Rückseite ist in Zeile 36 anzugeben, wieviele Bescheinigungen benötigt werden (i.d.R Anzahl der Konten + 1 Reserve + 1 für die Vereinsakten).
Daraufhin wird von den Finanzämtern die gewünschte Anzahl von Bescheinigungen erteilt.
Diese Bescheinigungen sind unverzüglich den kontoführenden Instituten zuzuleiten, die dann von der Einbehaltung der Abgeltungssteuer Abstand nehmen.
Als Muster zum Ausfüllen steht eine Kopie des Antrages der THW-Landesvereinigung BE/BB/ST zum Download bereit: "Antragsmuster".
(Horst Frentrup, Landesschatzmeister)


